Kaskoschaden

Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch eigenes Verschulden oder aufgrund von Vandalismus-, Brand-, Wild-, Sturm- oder Diebstahlvorgängen an Ihrem Fahrzeug verursacht wurden, werden bei Vorhandensein einer Voll- bzw. einer Teilkaskoversicherung durch Ihre eigene Versicherung gedeckt. Diese Kaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung, die Sie mit Ihrer eigenen Versicherung per Vertrag abgeschlossen haben. Art und Umfang der Ersatzleistungen sind in der jeweils gültigen AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrt­versicherung) festgelegt. Diese wurden Ihnen bei Vertragsabschluss ausgehändigt.

Bei dieser Art der Versicherung ist zu beachten, dass diverse Nebenkosten häufig nicht von der regulierungspflichtigen Versicherung ersetzt werden. So sind häufig die Kosten für den eigenen Gutachter, den Rechtsanwalt und die Kosten für einen Leihwagen nicht ersatzfähig. Je nach Vertragsgestaltung werden zudem Abzüge „Neu für Alt“ sowie eine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.

Im Kaskofall ist die Versicherung weisungsbefugt. Der Gutachter wird direkt vom Versicherungsunternehmen bestellt und berechnet den Schadenersatz. Häufig sind diese Gutachter auch Versicherungsangestellte. Bleiben Ihnen Zweifel, in wie weit der von der Versicherung bestellte Gutachter seine Arbeit korrekt ausgeführt hat, können Sie uns beauftragen diese Arbeit zu überprüfen. In diesen Fällen bieten wir Ihnen ein Gutachten unter Berücksichtigung aller kaskomäßig festgestellter Parameter zum Festpreis von EUR 180,00 an. Sie erhalten hierfür ein neutrales Gutachten, mit dem Sie die Angaben des Versicherers überprüfen können.

Haben Sie bereits ein Gutachten des Versicherers, können Sie auch gerne zur Überprüfung vorbeischauen. Eine einfache Überprüfung des Gutachtens können wir Ihnen häufig kostenlos anbieten.