Haftpflichtschaden

Haftpflichtschadengutachten

 

Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gem. § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat.

Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.

 

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