Haftpflichtschaden

Kurzgutachten

 

Ein Kurzgutachten benötigen Sie dann, wenn der entstandene Schaden unterhalb von EUR 750,00 liegt, jedoch eine Stellungnahme zu Vor- und/oder Altschäden und/oder zum Wiederbeschaffungs- und Restwert erforderlich wird. Im Kurzgutachten wird somit auch die Wertminderung oder Wertverbesserung berücksichtigt.